Telefon Spam ist ein Problem. Ich hasse es, von diesen Call-Centern belästigt zu werden. Wenn mein Telefon klingelt gehe ich davon aus, daß mich da wirklich jemand sprechen möchte, es womöglich dringend und/oder wichtig ist. Wenn mir dann lediglich versucht wird mit windigen Argumenten irgendetwas anzudrehen, womöglich seltsame Gewinnspiele oder Ähnliches, dann werde ich sauer. Und bin ich mal sauer, dann sinne ich auf Abhilfe...
Leider gibt die Rechtslage dazu für den Verbraucher nicht viel her. Der beste Schutz ist immernoch, sein Rufnummer nicht an Firmen zu geben, sie nicht im Telefonbuch veröffentlichen zu lassen und schon gar nicht die Telefonnummer bei Gewinnspielen anzugeben! Viele dieser vermeintlichen Verlosungen zielen nur auf genau eines ab, die Telefonnummern abzusahnen und sie dann gewinnbringend wiederum an Dritte zu verkaufen. Das Geschäft mit Adressen und Rufnummern ist gut! Zu gut. Es wird Zeit, daß der Gesetzgeber dem einen Riegel vorschiebt und Cold-Calls sowie den Adreßhandle wirkungsvoll einschränkt.
Bis dahin gibt es nur wenige Möglichkeiten, wie sich der normale Bürger "wehren" kann.
Es gibt diverse Gerichtsurteile gegen unaufgeforderte Kontaktaufnahme über moderne Telekommunikationsmedien wie Telefon, SMS und eMail, so z.B.
Bei Mißbrauch von Rufnummern kann man dies auch der Bundesnetzagentur melden, insbesondere, wenn der Anbieter für den Bürger nicht zu ermitteln ist.
Als recht wirkungsvolle Waffe hat sich das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) herausgestellt. Das BDSG gibt dem Bürger das unwiderrufliche Recht über die Selbstbestimmung über seine sog. "personenbezogenen gespeicherten Daten". Sobald also der Name der Person in Verbindung mit weiteren Daten gebracht und gespeichert wird, greift das BDSG - bspw. bei Name + Telefonnummer.
Das BDSG gibt einem ein paar Rechte, die einen Werbe-Anrufer schon recht ordentlich verstimmen können, so zum Beispiel:
Ich habe mir mal folgenden Formbrief als Leitschnur geschrieben und schon ein paar mal erfolgreich angewendet - die Sammlung der Unterlassungserklärungen wächst! Ich gestatte hiermit die uneingeschränkte Verwendung dieses Formbriefes, weise aber gleichzeitig darauf hin, daß ich für die Richtigkeit der darin aufgestellten Forderungen und/oder Rechte keine Haftung übernehmen kann! Dies ist nur ein Hinweis - sprechen Sie mit dem Anwalt Ihres Vertrauens!
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ihr Unternehmen hat am
xx.xx.xxxx
gegen
xx:xx Uhr
mit nachfolgender Begründung (durch (x) markiert) gegen Deutsches Recht
und entsprechende Rechtssprechung verstoßen:
( ) eMail Werbung
LG Berlin, Urteil 16 O 301/98 vom 14. Mai 1998
Unzulässig nach §§823, 1004 BGB
( ) Telefonwerbung
Unzulässig nach §7 Abs. 2 Nr. 2 UWG
(Gesetz zum unlauteren Wettbewerb)
Bestätigt durch OLG Frankfurt am Main,
Urteil Az. 6 U 175/04 vom 21. Juli 2005
Es liegt eine "unzulässige Belästigung" vor.
( ) SMS Werbung
Unzulässig nach §13a des Unterlassungsklagegesetzes (UklaG)
Der Empfänger der Werbe-SMS hat grundsätzlich einen
Auskunftsanspruch gegen den Carrier
Bestätigt durch Landgerichts Bonn,
Az. 6 S 77/04 vom 19. Juli 2004
"rechtswidrige Eigentumsbeeinträchtigung"
Bestätigt durch LG Berlin,
Urteil Az. 15 O 420/02 vom 14. Januar 2003
Unzulässig nach §§823, 1004 BGB:
"rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht"
Ich fordere Sie daher mit einer Frist von 14 Tagen zur Abgabe folgender
schriftlicher Erklärungen auf:
1. Unterlassungserklärung:
Erklärung zur Unterlassung weiterer oben bezeichneter
Kontaktaufnahmen. Erfolgen diese dennoch wird eine Vertragsstrafe
von 50EUR fällig.
2. Datenselbstauskunft:
Da Sie meine personenbezogenen Daten offenbar mißbräuchlich verwendet
haben, fordere ich Sie nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) §34 Abs. 1
auf, alle zu meiner Person bei Ihnen gespeicherten Daten mitzuteilen.
Insbesondere verweise ich auf BDSG §34 Abs. 1 Nr. 1-3 (Herkunft,
Weitergabe, Zweck).
Die Erklärung ist für mich nach BDSG §34 Abs. 5 kostenlos, da ein
Mißbrauch der Daten vorliegt.
3. Löschungsbestätigung:
Da es sich um eine unzulässige Speicherung meiner personenbezogenen
Daten handelt, verlange ich nach BDSG §35 Abs. 2 Nr. 1 deren
sofortige Löschung sowie eine Bestätigung, daß und wann diese
stattgefunden hat.
Schriftform bedeutet in diesem Fall Post/Brief, da nur so ein jurtisch
einwandfreier Nachweis geführt werden kann. Das Dokument muß von einem
Zeichnungsberechtigten persönlich unterzeichnet sein.