{"id":718,"date":"2015-04-19T23:59:00","date_gmt":"2015-04-19T21:59:00","guid":{"rendered":"http:\/\/nf.dpin.de\/?page_id=7"},"modified":"2019-03-28T15:23:40","modified_gmt":"2019-03-28T14:23:40","slug":"ein-neuer-vorname","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.dpin.de\/nf\/trans\/tipps-hinweise-praktisches\/ein-neuer-vorname\/","title":{"rendered":"Vorname ohne V\u00e4\/P\u00e4"},"content":{"rendered":"<p>Hat man sich dazu entschlossen, die Identit\u00e4t zu wechseln oder sie zumindest intensiver auch \u00f6ffentlich zu leben, stellt sich als bald die Frage nach dem F\u00fchren eines neuen Vornamens. Hier ein paar praktische Informationen dazu.<\/p>\n<h2>Krankenkasse<\/h2>\n<h3>Private<\/h3>\n<p>Private Krankenkassen sind bzgl. Transidentit\u00e4t (Transsexualit\u00e4t) oft recht pragmatisch. Auf Nachfrage und mit vern\u00fcnftiger Begr\u00fcndung stellen sie oft bereits vor irgendwelchen Gutachten neue Versichertenkarten mit dem neuen Vornamen und neuer Anrede aus. Meine Krankenkasse machte es recht geschickt, der Vertragspartner ist immernoch der &#8222;Mann&#8220;, doch die versicherte Person bin ich. Das reicht mir v\u00f6llig.<\/p>\n<h3>Gesetzliche<\/h3>\n<p>Die meisten gesetzlichen Krankenkassen \u00e4ndern auf Anfrage gerne Vornamen und Bild f\u00fcr die Versichertenkarte. Ein kleines Problem ergibt sich allerdings mit der Anrede im Schriftverkehr. Der Personenstand, also das eingetragene Geschlecht, wird in der Versichternnummer kodiert &#8211; 0 f\u00fcr m\u00e4nnlich und 5 f\u00fcr weiblich. Die Versichertennummer wird aus der Rentenversicherungsnummer automatisch erzeugt. Die Rentenversicherungsnummer wiederum wird erst nach amtlicher Personenstands\u00e4nderung (TSG \u00a78) angepasst. Jetzt ist auf der Versichertenkarte selbst das Geschlecht nicht direkt ersichtlich, d.h. es steht kein &#8222;m\/w&#8220; oder Herr\/Frau direkt auf der Karte, daher kann einem das eigentlich relativ egal sein. Ein Problem ergibt sich allerdings daraus, dass dann immernoch Anschreiben der Krankenkassen an den Herr XY oder Frau XY gesendet werden und dann der folgende Vorname nicht mehr zur Anrede passt. Nicht sch\u00f6n, aber damit kann man vielleicht noch leben. Etwas problematischer k\u00f6nnte es beim Arztbesuch werden, wenn die Computer Programme des Arztes dann anhand der Versichertennummer die Anrede automatisch erzeugen. Hier muss dann der_die Patient_in etwas pers\u00f6nliche \u00dcberzeugungsarbeit beim Arzt und dessen Angestellten leisten.<\/p>\n<h2>Bank<\/h2>\n<p>Im Prinzip k\u00f6nnte es einem egal sein, unter welchem Namen ein Konto gef\u00fchrt wird. Doch es gibt einige Situationen, in denen das dann doch etwas unangenehm werden kann, zum Beispiel beim Bezahlen im Gesch\u00e4ft. Wenn dann der Name auf der EC- oder Kreditkarte nicht so recht mit dem Erscheinungsbild der Person, die die Karte \u00fcbergibt, \u00fcbereinzustimmen scheint. EC- oder Kreditkarten sind nicht \u00fcbertragbar, d.h. eine Akzeptanzstelle, wie z.B. ein Gesch\u00e4ft, darf streng genommen eine Karte nicht akzeptieren, wenn sie Zweifel daran hat, dass der_die Besitzer_in der Karte auch der_die Eigent\u00fcmer_in der Karte ist. Daher kann es einem dann auch passieren, dass ein Gesch\u00e4ft die Zahlung mit der Karte, die ganz offenbar einer Person des anderen, als dem pr\u00e4sentierten, Geschlecht angeh\u00f6rt, nicht akzeptiert. In dieser Situation w\u00e4re es dann sehr unerfreulich, dem_der Kassierer_in Transidentit\u00e4t erkl\u00e4ren zu m\u00fcssen. Also w\u00e4re es doch sehr nett, wenn eine Bank, genau wie eine Krankenkasse, eine Karte auf den neuen Namen ausstellen w\u00fcrde. Das Konto kann dabei durchaus formal noch auf den alten Namen gef\u00fchrt werden, aber ein neuer verf\u00fcgungsberechtigter Vorname sollte eigentlich recht einfach registrierbar sein.<\/p>\n<p>Eigentlich. Denn das Problem gestaltet sich schwieriger, als man es auf den ersten Blick erahnen w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Banken unterliegen staatlicher Aufsicht und sind an strenge Regeln gebunden, f\u00fcr wen und unter welchen Voraussetzungen sie Gesch\u00e4fte durchf\u00fchren d\u00fcrfen. Eine davon ist der \u00a7154 Abgabenordnung (AO), der kurz zusammengefasst besagt, dass eine Bank keine Gesch\u00e4fte unter &#8222;falschem Namen&#8220; durchf\u00fchren darf. Was aber ein &#8222;falscher Name&#8220; ist, ist dort nicht geregelt. Aktuell sieht es wohl so aus, dass der $154AO vor allem im Hinblick auf \u00a74 des Geldw\u00e4schegesetzes (GWG) angewendet wird. Der wiederum besagt, dass sich Personen gegen\u00fcber der Bank eindeutig identifizieren m\u00fcssen. Wie diese Identifikation allerdings zu erfolgen hat, ist hier wieder nicht genau festgelegt. Die meisten Banken werden den sichersten Weg w\u00e4hlen und die Identifikation anhand eines amtlichen Ausweises vornehmen. Doch vom Wortlaut her k\u00f6nnte dies auch eine pers\u00f6nliche Bekanntschaft oder jedes andere Mittel sein, welches der Bank versichert, dass die sich vorstellende Person eindeutig identifizierbar ist.<\/p>\n<p>Summa sumarum also eigentlich eine gute Ausgangslage f\u00fcr uns. Jetzt ist es nur so, dass ein Versto\u00df gegen \u00a7154AO und insbesondere \u00a74GWG schwere Geldstrafen f\u00fcr die Bank nach sich ziehen kann, weshalb Banken hier sehr zur\u00fcckhaltend sind. \u00dcber die Banken wacht als Aufsicht f\u00fchrende Beh\u00f6rde die BAFIN. Meine Hausbank hat sich zuerst geweigert, neue Karten auszustellen, mit Verweis auf \u00a7154AO. Nach R\u00fccksprache mit einem befreundeten Anwalt (Danke Oli!) stellte ich dann folgende Anfrage an die BAFIN:<\/p>\n<blockquote><p>Sehr geehrte Damen und Herren,<br \/>\nich kontaktiere Sie heute in einer eher ungew\u00f6hnlichen Angelegenheit.<\/p>\n<p>Zum Hintergrund, ich bin transsexuell, Mann zu Frau, und befinde mich am Anfang meiner Transition. Mein Vorname, Nicole, entspricht noch nicht meinem amtlichen Vornamen und wird dies auch, aus Gr\u00fcnden, die ich gleich erl\u00e4utern werde, noch eine Weile nicht tun. Dennoch lebe ich seit fast drei Monaten \u00f6ffentlich 24\/7 als Frau und trete auch in allen Lebensbereichen als solche auf.<\/p>\n<p>Das Vorgehen, Ablauf und zeitlicher Verlauf dieser Transition sind weitgehend festgelegt durch das Transsexuellengesetz (TSG) [1] sowie die Standards of Care (SoC), die Krankenkassen und den medizinischen Dienst der Krankenkassen. Im Regelfall wird von betroffenen Personen verlangt, dass sie mindesten 6 Monate bis zu 12 Monaten das gew\u00fcnschte Zielgeschlecht Vollzeit leben sollen, bevor dauerhaft ver\u00e4ndernde Ma\u00dfnahmen bewilligt werden. Diese Zeit wird allgemein als &#8222;Alltagserprobung&#8220; bezeichnet.<\/p>\n<p>Das TSG regelt dabei die \u00c4nderung des Vornamens. F\u00fcr diese \u00c4nderung m\u00fcssen betroffene Personen einen Antrag bei einem f\u00fcr sie zust\u00e4ndigen Amtsgericht stellen, das Gericht beauftragt daraufhin zwei unabh\u00e4ngige Gutachter, die den dauerhaften und nicht revidierbaren Drang der betroffenen Person zum Leben im anderen Geschlecht best\u00e4tigen m\u00fcssen.<br \/>\nNach der erfolgreichen Begutachtung erfolgt ein pers\u00f6nliches Gespr\u00e4ch bei dem zust\u00e4ndigen Richter und erst dann wird dem Antrag entsprochen und die amtliche Eintragung kann ge\u00e4ndert werden.<\/p>\n<p>Dieser Prozess nach TSG dauert von der Antragsstellung bis zur Eintragung zur Zeit bis zu 12 Monate. Zusamen mit der Alltagserprobung kann sich so ein Zeitraum von bis zu 24 Monaten ergeben, in denen betroffene Personen zwar im neuen Geschlecht leben und leben m\u00fcssen, dies aber nicht amtlich anerkannt ist und sie keine M\u00f6glichkeit haben,<br \/>\ndies in in irgendeiner Form glaubhaft zu machen. Ihre Ausweispapiere lauten nach wie vor auf den alten Namen, der nicht mehr zum pr\u00e4sentierten Geschlecht passt. Dies f\u00fchrt immer wieder zu sehr unerfreulichen Situationen, z.B. dass betroffene Personen sich bei der Zahlung mit EC oder Kreditkarten bei Akzeptanzstellen offenbaren m\u00fcssen.<br \/>\nDies wird oftmals als diskriminierend empfunden und ist f\u00fcr die Betroffenen auf jeden Fall immer eine sehr unangenehme Situation. Heute ist das Bezahlen mit Debit- oder Kreditkarten aber ein allt\u00e4glich \u00fcblicher Vorgang und damit die m\u00f6gliche Notwendigkeit sich \u00f6ffentlich offenbaren zu m\u00fcssen eine tagt\u00e4gliche Gefahr.<\/p>\n<p>Um dieses Problem zu entsch\u00e4rfen habe ich meine Banken gebeten, zwar meine Konten weiter auf meinen amtlichen Namen zu f\u00fchren, mir aber EC und\/oder Kreditkarten auf den neuen Namen auszustellen. Dies wurde von den Banken mit Verweis auf \u00a7154 Abgabenordnung (AO [2]) verweigert. Dort hei\u00dft es in $154 Kontenwahrheit Abschnitt (1):<\/p>\n<p>(1) Niemand darf auf einen falschen oder erdichteten Namen f\u00fcr sich oder einen Dritten ein Konto errichten oder Buchungen vornehmen lassen, Wertsachen (Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten) in Verwahrung geben oder verpf\u00e4nden oder sich ein Schlie\u00dffach geben lassen.<\/p>\n<p>Die Definition des &#8222;falschen Namen&#8220; m\u00fcsste aus \u00a74 Geldw\u00e4schegesetz (GwG) &#8222;Durchf\u00fchrung der Identifizierung&#8220; hervorgehen. Dort wird vorgeschrieben, dass<\/p>\n<p>(4) 1. bei nat\u00fcrlichen Personen vorbehaltlich der Regelung in \u00a7 6 Abs. 2 Nr. 2 anhand eines g\u00fcltigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild des Inhabers enth\u00e4lt und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erf\u00fcllt wird, insbesondere anhand eines inl\u00e4ndischen oder nach ausl\u00e4nderrechtlichen Bestimmungen anerkannten oder zugelassenen Passes, Personalausweises oder Pass- oder Ausweisersatzes,&#8230;<\/p>\n<p>Diese Identifikation k\u00f6nnte aber von der Bank durchaus duchgef\u00fchrt werden. Ich kann mich mit einem g\u00fcltigen Ausweis ausweisen, die Bank kann mich identifizieren. Ein Zusatzeintrag, wie eben mein neuer weiblicher Vorname, w\u00e4re in diesem Rahmen durchaus als weiteres Indentifikationsmerkmal vermerkbar und entsprechend eine Zweit-Karte f\u00fcr<br \/>\nz.B. EC oder Kreditkarte ausstellbar.<\/p>\n<p>Vor einiger Zeit wurde in Hessen sinngem\u00e4\u00df ein Urteil gef\u00e4llt, in dem einem K\u00fcnstler die Kontof\u00fchrung auf seinen K\u00fcnstlernamen zugesprochen wurde. Pers\u00f6nlich halte ich die Wichtigkeit der Erledigung von Alltagsgesch\u00e4ften mittels EC oder Kreditkarten auf einem Namen, der zur Pr\u00e4sentation der Person passt, als mindestens ebenso wichtig, wie die<br \/>\nKontof\u00fchrung auf einen K\u00fcnstlernamen.<\/p>\n<p>Da ein Versto\u00df gegen \u00a7154 AO durch Ihre Beh\u00f6rde \u00fcberwacht und Verst\u00f6\u00dfe durch Sie sanktioniert werden, m\u00f6chte ich Sie hiermit um eine Einsch\u00e4tzung und Stellungnahme bitten, ob ein solches Vorgehen f\u00fcr meine Bank statthaft w\u00e4re. Wie bereits erw\u00e4hnt, m\u00f6chte ich lediglich verf\u00fcgungsberechtigte Karten (Ec, Debit, Kredit) zu meinen Konto<br \/>\nausgestellt bekommen, die nach wie auf meinen amtlichen Namen gef\u00fchrt werden k\u00f6nnen. Dies w\u00fcrde mir mein Leben w\u00e4hrend der Transition sehr erleichtern! Sollte dies aus Ihrer Sicht nicht m\u00f6glich sein, welche anderen M\u00f6glichkeiten s\u00e4hen Sie?<\/p>\n<p>F\u00fcr R\u00fcckfragen zu dieser Anfrage stehe ich Ihnen gerne per eMail oder auch telefonisch zur Verf\u00fcgung. Am besten erreichen Sie mich mobil unter +49-xxxxx<\/p>\n<p>Vielen Dank im Voraus,<br \/>\nmit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<br \/>\nnicole faerber<\/p>\n<p>[1] Transsexuellengesetz, TSG:<br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/tsg\/\">http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/tsg\/<\/a><\/p>\n<p>[2] Abgabenordnung, AO:<br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/ao_1977\/index.html\">http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/ao_1977\/index.html<\/a><\/p>\n<p>[3] Geldw\u00e4schegesetz, GwG:<br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/gwg_2008\/\">http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/gwg_2008\/<\/a><\/p><\/blockquote>\n<p>Nach gut einer Woche erhielt ich folgende Antwort, GZ: Q 23-QB 4301-2014\/3622:<\/p>\n<blockquote><p>Sehr geehrte Frau Faerber.,<\/p>\n<p>vielen Dank f\u00fcr Ihre E-Mail vom 1. August 2014, in der Sie mir Ihre pers\u00f6nliche Situation schildern und mich vor diesem Hintergrund um die Beantwortung der Frage bitten, ob es grunds\u00e4tzlich erlaubt ist, dass Ihre Bank Ihr Konto auf Ihren amtlichen Namen f\u00fchrt, Ihnen Ihre EC- und\/oder Kreditkarte(n) jedoch auf Ihren neuen Namen, nunmehr weiblichen Vornamen, ausstellt.<\/p>\n<p>Gerne komme ich Ihrer Bitte nach und kann Ihnen zu der von Ihnen angesprochenen Thematik aus aufsichtsrechtlicher Sicht bzw. aus Sicht der Geldw\u00e4schepr\u00e4vention Folgendes mitteilen:<\/p>\n<p>Die Pflicht der Institute zur Identifizierung von Kontoinhabern ergibt sich aus \u00a7 154 der Abgabenordnung (AO) (\u201eKontenwahrheit\u201c) und aus \u00a7 3 Abs. 2<br \/>\nNr. 1 des Geldw\u00e4schegesetzes (GwG).<\/p>\n<p>Die Zielsetzung der Identifizierungspflicht gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Abs. 2 Nr. 1 GwG ist es, sicherzustellen, dass der Kontoinhaber durch seinen Namen im Verkehr eindeutig und zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dieser Zielsetzung des Geldw\u00e4schegesetzes wird aus der Perspektive der Geldw\u00e4scheaufsicht gen\u00fcge getan, wenn das Kreditinstitut seinen Vertragspartner zweifelsfrei nach Ma\u00dfgabe des Geldw\u00e4schegesetzes identifiziert.<\/p>\n<p>Dies bedeutet, dass zur Feststellung der Identit\u00e4t nach \u00a7 4 Abs. 3 Nr. 1 GwG bei nat\u00fcrlichen Personen der Name (Familienname und zumindest ein Vorname), der Geburtsort, das Geburtsdatum, die Staatsangeh\u00f6rigkeit und die Anschrift zu erheben sind und die erhobenen Angaben anhand eines g\u00fcltigen amtlichen Ausweises zu \u00fcberpr\u00fcfen sind. Daher ist der Vertragspartner unter dem Namen zu identifizieren, der in dem amtlichen Ausweis genannt ist. Die Verpflichtung zur Erhebung des Namens des Vertragspartners umfasst nach GwG und AO die Nennung aller Vornamen, die in dem amtlichen Ausweispapier genannt werden. Soweit Sie Ihr Kreditinstitut nach dieser Ma\u00dfgabe identifiziert und dies entsprechend dokumentiert, erf\u00fcllt das Kreditinstitut seine Pflichten nach dem GwG und der AO.<\/p>\n<p>Inwieweit auf den zu Ihrem Konto ausgestellten EC-\/Kreditkarten ein anderer Vorname genannt werden kann, ist aus Sicht der Geldw\u00e4schepr\u00e4vention nicht entscheidend, soweit durch die durch das Kreditinstitut durchgef\u00fchrte und dokumentierte Identifizierung gew\u00e4hrleistet ist, dass Sie als Auftraggeber und Empf\u00e4nger von Zahlungen transparent bleiben und damit die sogenannte \u201ePapierspur\u201c im bargeldlosen Zahlungsverkehr sichergestellt ist.<\/p>\n<p>Inwieweit andere rechtliche Gr\u00fcnde oder bankinterne Vorgaben einer Ausstellung der Kreditkarten auf einen anderen (Vor-)Namen entgegenstehen, kann ich leider nicht beurteilen.<\/p>\n<p>Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausf\u00fchrungen weiterhelfen.<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<\/p>\n<p>&#8230;<\/p><\/blockquote>\n<p>Das war eine gro\u00dfartige Nachricht! Denn eigentlich best\u00e4tigt die BAFIN hiermit die Interpretation meines Anwaltes und damit konnte ich dann meine Hausbank vor Ort davon \u00fcberzeugen, mir neue Karten auf den neuen Vornamen auszustellen. Bei meiner privaten Bank, einer Direkt-Bank, war das etwas anstrengender. Die Hotline war zun\u00e4chst ganz und gar nicht hilfreich, sinngem\u00e4\u00df &#8222;Wenn Sie dann die amtliche \u00c4nderung nach Transsexuellengesetz haben schicken Sie uns die Kopien der unterlagen und dann \u00e4ndern wir das. Vorher ist da nichts m\u00f6glich.&#8220;. Nachdem ich obige Antwort der BAFIN in H\u00e4nden hatte probierte ich es nocheinmal, aber diesmal nicht per Hotline, sondern per Post Brief auf Papier mit einem Ausdruck der Antwort der BAFIN sowie einer Diagnosebest\u00e4tigung des Psychologen. Nach unglaublichen sechs Wochen bekam ich einen Post Brief an &#8222;Frau Nicole&#8230;&#8220;, da dachte ich schon, sie h\u00e4tten es gefressen! Aber das war die Ank\u00fcndigung, dass sie noch etwas Zeit br\u00e4uchten, den Sachverhalt zu kl\u00e4ren. Nach weiteren drei Wochen bekam ich dann aber tats\u00e4chlich die positive Nachricht, dass ich neue Karten bekommen w\u00fcrde, sie aber mit Bedauern das Konto weiter auf den alten Namen f\u00fchren m\u00fcssten. Damit kann ich leben.<\/p>\n<h2>Ausweis<\/h2>\n<p>Amtliche Ausweise auf den neuen selbst gew\u00e4hlten Vornamen oder gar anderen Personenstand (weiblich \/ m\u00e4nnlich) zu bekommen, ist ohne eine amtliche \u00c4nderung von Vornamen und \/ oder Personenstand nach Transsexuellengesetz (TSG) \u00a71 bzw. \u00a78 nicht m\u00f6glich. Obwohl Rechtsgesch\u00e4fte des t\u00e4glichen Lebens mit dem neuen Vornamen durchaus rechtsg\u00fcltig zu t\u00e4tigen sind, gibt es keine M\u00f6glichkeit, die Identit\u00e4t anhand eines amtlichen Ausweises belegen zu k\u00f6nnen. Dies kann dann im Zweifelsfall wiederum zu Problemen f\u00fchren, wenn man mit den neuen EC- oder Kreditkarten auftritt und die Akzeptanzstelle einen Ausweis zur \u00dcberpr\u00fcfung der Identit\u00e4t verlangt, wozu sie durchaus berechtigt sind.<\/p>\n<p>Um diese Situation zu entsch\u00e4rfen, gibt es zwei mir bekannte M\u00f6glichkeiten:<\/p>\n<ol>\n<li><a href=\"http:\/\/www.dgti.org\/ergaus1.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">dgti Erg\u00e4nzungsausweis<\/a><\/li>\n<li>Eintrag eines K\u00fcnstlernamens<\/li>\n<\/ol>\n<h3>dgti Erg\u00e4nzungsausweis<\/h3>\n<p>Der dgti Erg\u00e4nzungsausweis ist eine direkte Reaktion auf zwei&#8230; (huch, da ist ein Teil des Artikel verschwunden!? Tut mir leid, ich erg\u00e4nze das bei Zeiten wieder&#8230; was hatte ich da nur geschrieben?)<\/p>\n<h3>K\u00fcnstlername &#8211; Die <em>ganz<\/em> kleine L\u00f6sung<\/h3>\n<p>W\u00e4hrend das Verfahren nach TSG \u00a71 zur \u00c4nderung des Vornamens fr\u00fcher im Gegensatz zum Verfahren nach \u00a78 zur \u00c4nderungen von Personanstand und Vornamens als &#8222;kleine L\u00f6sung&#8220; bezeichnet wurde, so ist der Eintrag eines amtlich anerkannten K\u00fcnstlernamens die vielleicht kleinste m\u00f6gliche L\u00f6sung zur amtlichen Anerkennung &#8211; zumindest in Teilen. Ein amtlich eingetragene K\u00fcnstlername er\u00f6ffnet mehrere M\u00f6glichkeiten:<\/p>\n<ul>\n<li>Eintrag des K\u00fcnstlernamens <em>zus\u00e4tzlich<\/em> zum amtlichen Namen in die amtlichen Ausweispapiere wie Personalausweis und Reisepass. Der K\u00fcnstlername wird aber immer nur zus\u00e4tzlich eingetragen. Der (noch) amtliche Name bleibt weiterhin sichtbar.<\/li>\n<li>Nach <a class=\"djo_link\" href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/StVG\/2.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener shadowbox noreferrer\">\u00a7 2 Abs. 6 StVG<\/a> ist es grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich, auch einen <a href=\"http:\/\/www.frag-einen-anwalt.de\/Kuenstlername---f209181.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">F\u00fchrerschein auf den K\u00fcnstlernamen<\/a> zu beantragen. Der F\u00fchrerschein wiederum tr\u00e4gt dann <em>ausschlie\u00dflich<\/em> diesen Namen.<\/li>\n<li>Mit dem eingetragenen K\u00fcnstlernamen k\u00f6nnen Banken die Kontof\u00fchrung auf den neuen Namen umstellen. Sie sind dazu nicht verpflichtet, aber dann legal dazu in der Lage. Damit einhergehend k\u00f6nnen EC- und Kreditkarten ausgestellt werden, die <em>nur<\/em> den K\u00fcnstlernamen tragen.<\/li>\n<li>Alle Indentifizierungen anhand amtlicher Ausweise k\u00f6nnen dann mit dem K\u00fcnstlernamen erfolgen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Wikipedia dazu:<\/p>\n<blockquote><p><span id=\"yui_3_17_2_3_1434643908909_880\" class=\"ya-q-full-text\">Rechtsverbindlich und zul\u00e4ssig ist die Unterschrift mit einem Pseudonym, sofern die als Aussteller in Betracht kommende Person ohne Zweifel feststeht (BGH NJW 1996, 997). Wird mit dem K\u00fcnstlernamen unterschrieben, so ist damit der gesetzlichen Schriftform gen\u00fcgt.<\/span><\/p>\n<p>Der Schutz des Pseudonyms gem. \u00a7 12 BGB bleibt davon unber\u00fchrt. Bei Klagen kann der K\u00fcnstlername zur Parteienbezeichnung verwandt werden (vgl. Wandtke\/Bulling, UhrR \u00a7 10 Rn. 52). Bei Grundst\u00fccksk\u00e4ufen sind Eintragungen im Grundbuch unter ausschlie\u00dflicher Verwendung des K\u00fcnstlernamens nach \u00a7 15 Abs. 1 a GBV nicht zul\u00e4ssig. Dieser darf jedoch zus\u00e4tzlich zum Familiennamen eingetragen werden (Sch\u00f6ner\/St\u00f6ber, Grundbuchrecht, 13. Auflage, Rdn. 230).<\/p><\/blockquote>\n<p>Das ist nat\u00fcrlich sehr reizvoll und w\u00fcrde Trans* Menschen in vielen F\u00e4llen bereits deutlich weiter helfen. Doch wie kommt man zu einem K\u00fcnstlernamen?<\/p>\n<p>Bis 2007 war es noch recht einfach, einen K\u00fcnstlernamen eintragen zu lassen. Dann wollte die Bundesregierung das F\u00fchren eine K\u00fcnstlernamens komplett abschaffen, scheiterte jedoch an massiven Protesten. Also f\u00fchrte man es 2008 z\u00e4hneknirschend wieder ein, legte aber die Anforderungen h\u00f6her. In Kraft trat das neue Gesetz erst 2010 und mit der Einf\u00fchrung des neuen Personalausweises ist es nun auch wieder im Personalausweis m\u00f6glich.<\/p>\n<p>F\u00fcr die amtliche Eintragung eines K\u00fcnstlernamens muss heute ein Nachweis erbracht werden, dass die beantragende Person k\u00fcnstlerisch bzw. kreativ schaffend unter diesem Namen \u00f6ffentlich t\u00e4tig ist und das ein \u00f6ffentliches Interesse an diesem Namen besteht. Ein einmaliger Auftritt auf einer B\u00fchne ist dann ebenso wenig wirksam, wie einmal eine Kritzelei mit Signatur jemandem verkauft zu haben. Leider gibt es keine sonderlich konkreten Kriterien, die man erf\u00fcllen muss, um definitiv einen Anspruch zu haben. Es liegt im Ermessen der ausstellenden Meldebeh\u00f6rde, ob sie dem Antrag statt gibt oder nicht. Wichtig ist, dass man nachweisen kann, dass man unter diesem Namen k\u00fcnstlerisch bzw. kreativ schaffend t\u00e4tig ist, dass der Name in aktivem Gebrauch ist und dass er einen dem amtlichen Namen fast gleichwertige Bedeutung f\u00fcr die Person hat. Meist verlangen die \u00c4mter als Nachweis dar\u00fcber Best\u00e4tigungen von K\u00fcnstleragenturen, der K\u00fcnstler-Sozialkasse, Auftraggebern oder \u00c4hnliches. Aus diesen Nachweisen m\u00fcssen beide Namen hervor gehen, also der amtliche Name und der K\u00fcnstlername, damit der Zusammenhang eindeutig hergestellt werden kann.<br \/>\n<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/vg03.met.vgwort.de\/na\/fbca866cd6f746f5b5e8d96c2d8da5ba\" alt=\"\" width=\"1\" height=\"1\" \/><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hat man sich dazu entschlossen, die Identit\u00e4t zu wechseln oder sie zumindest intensiver auch \u00f6ffentlich zu leben, stellt sich als bald die Frage nach dem F\u00fchren eines neuen Vornamens. Hier ein paar praktische Informationen dazu. Krankenkasse Private Private Krankenkassen sind bzgl. Transidentit\u00e4t (Transsexualit\u00e4t) oft recht pragmatisch. 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