Trans* und der §45b PStG – Ja? Nein? Doch? Vielleicht?
Seit Ende 2018 gilt ein Zusatz zum Personenstandsgesetz, der §45b. Nach diesem Paragraphen kann eine Person ihren amtlich erfassten Personenstand (das Geschlecht) durch Erklärung beim Standesamt in „männlich“, „weiblich“ oder „divers“ ändern lassen. In diesem Zusammenhang kann auch ein neuer Vorname gewählt werden. Voraussetzung ist die Vorlage eines ärztlichen Attests einer „Variante der Geschlechtsentwicklung“. Das Problem hierbei ist, dass der… Read more »