Verfassungsbeschwerde gegen BGH Urteil – Chance für geschlechtliche Selbstbestimmung?

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Nachdem am 22. April 2020 der Bundesgerichtshof (BGH) gegen ein vorinstanzliches Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf und damit gegen den Antrag einer trans* Person nach § 45b Personenstandsgesetz (PStG) entschied, wurde nun Verfassungsbeschwerde gegen dieses BGH Urteil eingelegt. Die unterstützenden Gruppen hinter dieser Beschwerde (Bundesverband Trans*, Gesellschaft für Freiheitsrechte, LSVD, dgti) haben hierzu eine gemeinsame Presseerklärung abgegeben.

Das BGH Urteil hat, auch nach Meinung von Politik und einiger Ministerien, ein völliges Chaos angerichtet, insbesondere indem es eine “empfundene Intersexualität” erfand und zudem auch eine angebliche Möglichkeit den Personenstand “divers” durch das veraltete Transsexuellengesetz (TSG) eintragen lassen zu können. Beides ist unhaltbar und musste zu weiteren rechtlichen Klärungen führen.

Sowohl die aktuelle Fassung des § 45b PStG, insbesondere im Zusammenhang mit den Anweisungen des Bundesinnenministeriums, sowie das alte TSG müssen dringend endlich so richtig gestellt werden, wie es sich für eine moderne Gesellschaft im 20. Jahrhundert gehört. Wir brauchen ein Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung!

Am 19. Juni soll im Bundestag die erste Lesung eines Selbstbestimmungsgesetzes, das von den Grünen eingebracht wurde, stattfinden.