Ich habe heute bei der Staatsanwaltschaft Berlin eine Strafanzeige gegen Frau Beatrix von von Storch wegen Volksverhetzung nach §130 StGB gestellt.
Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstraße 91
10559 BerlinSiegen, 7. Juli 2020
Betreff: Strafanzeige wegen Verstoß gegen §130 StGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich Strafanzeige gegen:
Frau
Beatrix von StorchBekannte Adresse:
Abgeordnetenbüro Beatrix von Storch
Zionskirchstraße 3
10119 BerlinTel: (030) 24 33 97 49
E-Mail: info@beatrixvonstorch.dewegen Verstoß gegen §130 StGB, Tatbestand der Volksverhetzung, Tatzeitpunkt war der 19. Juni 2020, gegen 17:30 Uhr, Tatort war der Plenarsaal des Deutschen Bundestages, Redebeitrag von Frau von Storch zum Tagesordnungspunkt TOP 34, ZP341.
In ihrem Redebeitrag unterstellt Frau von Storch gezielt einzelnen Menschengruppen regelhaft sexualisierte Gewalt auszuüben bzw. Sexualstraftaten und andere Straftaten zu begehen. Im Besonderen unterstellt Frau von Storch dies “jungen Syrer, Eriträer, Somalier” sowie trans* weiblichen (transsexuellen) Personen.
Weiter unterstellt Frau von Storch mit, Zitat “Für jeden verurteilten brutalen Vergewaltiger absitzen der Gefängnisstrafe im Frauengefängnis“ (Hervorhebung durch anzeigende Person), dass in der Personengruppe der trans* weiblichen Personen die Anzahl der Sexualstraftäter besonders hoch sei. Dies ist nachweislich nicht der Fall. Ganz im Gegenteil sind gerade trans* weibliche Personen besonders von sexualisierter Gewalt durch Männer bedroht.
Zusätzlich versucht Frau von Storch dies durch das Anführen des Falls von Stephen Woods (England, 2018) weiter zu verstärken. Die Strafvollzugsbehörden in England haben jedoch in diesem Fall schwere Versäumnisse eingeräumt. Es handelt sich also um einen einzelnen Fehlerfall und kein regelhaftes Vorkommen.
Die Ausführungen von Frau von Storch schüren ganz gezielt gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit gegen bestimmte Personengruppen und erfüllen damit, meiner Ansicht nach, den Tatbestand von §130 StGB.
Ähnliche Formulierungen und Inhalte verbreitet Frau von Storch auch über ihre Homepage2 und weitere Internetplattformen. Dies wäre ggf. auch im Hinblick auf das NetzDG zu prüfen.
Frau von Storch versucht bewusst Zusammenhänge zu konstruieren, die nachweislich so nicht existieren und diskreditiert damit gezielt ganz bestimmte Menschengruppen. Frau von Storch ist ausgebildete Juristin und daher muss angenommen werden, dass Frau von Storch diese Falschbehauptungen und falschen Unterstellungen völlig bewusst, also vorsätzlich macht.
Ich möchte Sie bitten, diese Anzeige zu prüfen und mich über den Verlauf und Ihre Einschätzung zu unterrichten. Als Angehörige einer von Frau von Storch verunglimpften Personengruppe fühle ich mich durch Frau von Storchs Aufstachelung zu Hass gegen mich und meinesgleichen konkret bedroht.
Mit freundlichen Grüßen
nicole faerber
Auch nachzulesen im Protokoll der Plenarsitzung.