Erst heute erfuhren meine Anwält_innen und ich davon, dass das Bundesverfassungsgericht bereits am 17. Oktober meine Verfassungsbeschwerde gegen die Begutachtungsvorschrift nach §4(3) Transsexxuellengesetz (TSG) nicht zur Entscheidung angenommen hat (Pressemeldungen des BVerfG am Ende des Artikels)
Ich kann sagen, dass ich maßlos enttäuscht bin, dass die Beschwerde nicht einmal zur Verhandlung angenommen wurde. Ein ablehnendes Urteil hätte ich viel eher akzeptieren können, als eine Verweigerung der Annahme. Nach dem sehr richtungsweisenden Urteil zur Dritten Option hatte ich große Hoffnung, dass das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung nun für alle Menschen gelten würde und entsprechend eine Begutachtung durch Dritte zwingend entfallen müsse.
Das BVerfG manifestiert mit der Ablehnung meiner Beschwerde eine Rechtspraxis, die ich als Grund- und Menschenrechts widrig ansehe. Aktuelle nationale und internationale wissenschaftliche und rechtliche Expertisen kommen alle zu dem Schluss, dass das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung ein Grundrecht sein muss und das dieses nicht durch irgendwelche Bedingungen eingeschränkt werden darf. Eine Begutachtung zur Voraussetzung zu machen, ist eine Fremdbestimmung und keine Selbstbestimmung.
Als ganz schlimm emfpinde ich den Schlussatz der Erklärungen des BVerfG:
Die beschwerdeführende Person kann hier durch eine unzulässige
Ausgestaltung der Begutachtung in Grundrechten überhaupt nicht verletzt
sein, weil sie sich der Begutachtung gar nicht erst unterzogen hat.
Wie bitte?
Ich muss also erst durch Grundrechts widrige gesetzliche Vorschriften de-facto beschädigt worden sein, damit ich gegen die Regelung selbst, welche Schaden verursacht, vorgehen kann?
Also wenn wir zum Beispiel noch die Todesstrafe hätten, müsste ich erst tot sein, bevor ich dagegen vorgehen könnte?
Das kann es ja wohl nicht sein?!
Diese „Begründung“ empfinde ich als abscheulich und menschenverachtend.
Wie kann man soetwas ernsthaft verlangen?
Das ist nicht das Ende! Ich kämpfe weiter!
Pressemeldungen des BVerfG (lokale Kopien):
PM 103-17
PM 103-17_1_BvR_0747_17
Pressemeldung des Bundesverband Trans* (BVT*) dazu:
https://www.bv-trans.de/2017/12/01/bundesverfassungsgericht-nimmt-beschwerde-gegen-tsg-gutachtenpflicht-nicht-an-reformbedarf-des-transsexuellengesetzes-tsg-damit-verdeutlicht/