Das Oberlandesgericht Hamm, welches am 22.2.2017 die Beschwerde gegen die Ablehnung durch das Amtsgericht Dortmund ablehnte, veröffentlichte am 12.4.2017 eine Presseerklärung zum Beschluss gegen die Beschwerde, hier der direkte Link zum PDF:
Inhaltlich entspricht die Presseerklärung in etwa der formellen Ablehnung, die wir erhalten haben.
Die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ist fristgerecht per Kurier am 6.4.2017 abgegeben worden. Nun bleibt abzuwarten, ob das BVerfG die Beschwerde annimmt.