Referentenentwurf TSG Reform – Ein Schlag ins Gesicht

Gestern wurden trans* Verbände und Gruppen angeschrieben, um bis Freitag 10. Mai, also innerhalb von nur zwei Tagen, eine Stellungnahme zu einem „Referentenentwurf“ einer TSG Reform abzugeben, hier das Anschreiben und der Entwurf als PDF Dateien:

19-05-08 Anschreiben Verbände
19-05-08 Referentenentwurf

Dieser Entwurf ist ein Schlag ins Gesicht für alle, die sich seit Jahren für eine Reform des TSG basierend auf geschlechtlicher Selbstbestimmung einsetzen. Der Entwurf sieht nach wie vor eine Pathologisierung von trans* Personen vor, indem weiterhin ärztliche oder psychologische Gutachten, getarnt als „qualifiziert begründete Beratungsbescheinigungen“ getarnt werden. Es ist zwar nur lediglich eine solche Bescheinigung vorzulegen, doch dafür sieht der Entwurf jetzt vor, dass das Gericht nun auch „den Ehegatten“ (nicht aber eine Ehegattin?) anzuhören hat. Welchen Zweck dies verfolgt, gibt das Gesetz nicht an. der Entwurf sieht zudem vor, dass ein erneuter Antrag, bspw. nach Ablehnung, erst nach einer Frist von drei Jahren gestellt werden kann.

Dieser Entwurf greift keinen Punkt der seit Jahren geäußerten Kritik auf, die zuletzt auch substantiell in den Rechtsgutachten der IMAG der letzten Legislatur dargelegt wurden. Der Entwurf ist damit ein krasser Schlag ins Gesicht.

Ich lehne diesen Entwurf entschieden ab. Das widerlichste darin ist die Fortschreibung der Pathologisierung von trans* Menschen. Das ist einfach abscheulich und völlig inakzeptabel.

Doch nicht nur für trans* Menschen enthält dieser Entwurf Negatives, auch inter* Menschen, die seit Dezember 2018 per Antrag beim Standesamt unter Vorlage eines Attests einer „Variante der Geschlechtsentwickung“ ihren Geschlechtseintrag und/oder Vornamen ändern lassen konnten, wird nun eine wesentliche Einschränkung verpasst, Zitat:

(3) Als körperliche Geschlechtsmerkmale im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 sind
die das Geschlecht bestimmenden Erbanlagen, die hormonalen Anlagen und das
Genitale anzusehen.

Damit versucht das BMI eine selbst verschuldete Lücke im Gesetz vom letzten Jahr zu schließen und gleichzeitig zurückliegende Vorgaben des BVerfG zu umgehen. Ob eine solche Regelung Bestand haben wird, ist abzuwarten. Vermutlich wird diese Bestimmung zu erneuten Klagen beim BVerfG führen.

1 thought on “Referentenentwurf TSG Reform – Ein Schlag ins Gesicht

  1. Manuela Neuroth

    Liebe Nica, Danke, dass du Dir die Mühe der Durcharbeitung und Kommentierung gemacht hast! Den Passus mit der Frist von 3 Jahren hatte ich aber so interpretiert, dass das für die Fälle der Rückmachung der vollzogenen Änderung von Personenstand und Vorname gelten würde. In meinem Fall hieße das, dass eine Wiederherstellung meines ursprünglichen Vornamens und der männlichen Geschlechtszuweisung frühestens ab dem 11.3.2022 erfolgen könne. Habe ich das vielleicht falsch interpretiert?
    Herzliche Grüße! Manu

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