UK Anti Trans* – Gerichtsurteil und politische Debatte gefährlich

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Im April hat der noch recht junge Supreme Court in England (UK) geurteilt, dass sich die Begriffe „Frau“ und „Geschlecht“ auf das sog. „biologische Geschlecht“ bezögen, also jenes, welches Menschen in der Regel nach der Geburt zugewiesen wird. Daraufhin hat die Britische Regierung ein „interim update“ herausgegeben in dem klargestellt wird, dass damit entsprechend auch der Zugang zu geschlechtsspezifischen Räumen, wie eben Toiletten, entsprechen auch genau so zu regeln sei, also auf Basis des bei Geburt zugewiesenen Geschlechts. Rechtspositivistisch ist das nachvollziehbar. Doch die Gefahr liegt meiner Ansicht nach in der praktischen Umsetzung!

Die Britische Regierung wiegelt damit ab, dass das ja alles nicht so problematisch sei, in der Praxis würden an vielen Orten bereits unisex Toiletten bestehen, solche Lösungen würden dann jetzt sicherlich ausgebaut und überhaupt, man würde jetzt sicherlich keine „Toiletten Polizei“ (aka Sittenpolizei) einführen.

Das halte ich für Augenwischerei und extrem gefährlich!

Die Rechtslage in UK ist damit klar: Eine Person, die eine Toilette oder anderen geschlechtsspezifisch ausgewiesenen Raum aufsucht und deren bei Geburt zugewiesenes Geschlecht nicht dem des Raums entspricht, verstößt nun gegen das Gesetz! Ganz einfach. Abwiegelnde Erklärungen der Regierung helfen einer Person dann im Zweifelsfall kein bisschen!

Wozu führt dies dann? Zu Beliebigkeit!

In den meisten Fällen wird vermutlich nichts passieren, bis man Pech hat und an eine TERF oder andere trans* feindliche Person gerät – und davon gibt es leider immer mehr. Trans* Personen bewegen sich damit im öffentlichen Raum in einem für sie rechtsfreien Raum, in einer Grauzone. Es kann gut gehen, solange man nicht auffällt und niemand einen verpfeift. Ein Recht auf Zugang haben sie nicht mehr, lediglich Räume (unisex), in denen sie nicht gegen Recht verstoßen – was ein gewaltiger Unterschied ist.

Das hat natürlich unmittelbar zur Folge, dass sich trans* Menschen in der Öffentlichkeit nicht mehr sicher fühlen können, da sie von Beliebigkeit bedroht sind.

Diese Entwicklung, so harmlos sie vielleicht wirken mag, ist höchst besorgniserregend!

Das Problem mit solchen Rechtsgrundlagen ist, dass man heute nicht weiß, wer morgen die Exekutive kontrollieren wird. Wenn sich morgen die politischen Verhältnisse ändern, sind diese Gesetze noch immer da und können dann womöglich mit einer ganz anderen Härte ausgelegt und verfolgt werden. Denken wir einmal an unsere Situation in Deutschland. Die letzten Jahre hatten wir einigermaßen liberale bis progressive Regierungen, denen man vielleicht abnehmen konnte, dass sie keine „bösen Dinge“ mit den Möglichkeiten anstellen würden, die ihnen die Gesetze geben. Doch man stelle sich einmal vor, wir bekämen tatsächlich einmal eine Regierung unter der Führung einer Partei, deren moralischer Kompass „etwas verbogen“ ist. Dann hat eine solche Regierung von Tag-1 an ein Repertoire an Repressions- und Überwachungsgesetzen zur Hand, ohne auch nur den kleinen Finger zu rühren!

Wir dürfen niemals vom „wohlwollenden Diktator“ ausgehen, sondern müssen immer den schlimmstmöglichen Fall annehmen. Denn genau vor dem sollen uns die Gesetze und ein funktionierender Rechtsstaat beschützen! Wir können und dürfen bei Bürger- und Menschenrechten keinerlei Kompromisse eingehen, keinen einzigen! Früher oder später wird jemand kommen und genau diesen Kompromiss gegen die verwenden, die sich am wenigsten dagegen wehren können, Minderheiten. Oder politische Gegner.

Als die Nazis die Kommunisten holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Kommunist.

Als sie die Gewerkschaftler holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Gewerkschaftler.

Als sie die Juden holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Jude.

Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte.

– Martin Niemöller