Warum einfach, wenn es auch kompliziert und schwer geht? Nun, es scheint so, als ginge ich meistens gerade nicht den vermeintlich einfachen Weg, den alle gingen und gehen. Ich suche mir meinen Weg, der mir sinnvoll erscheint. Oder manchmal auch einfach nur aus Trotz und Prinzip.
So gerade wieder. Ich könnte jetzt „einfach“ eine Vornamens- und Personenstandsänderung nach Transsexuellengesetz (TSG) beantragen und dann wäre in ein paar Monaten mein selbst gewählter Vorname amtlich sowie der entsprechende Geschlechtseintrag geändert. Aber nein, ich muss mal wieder meinen Dickschädel durchsetzen und schauen, wo ich wohl überall anecken würde, wenn ich es nicht amtlich mache, sondern es einfach so von den verschiedenen Stellen verlange.
Einige Dinge klappen gut. Im täglichen Leben ist ein neuer Vorname recht unproblematisch. Die Juristen würden dazu „Verträge des täglichen Lebens“ sagen. Dies ist wenn ich zum Bäcker Brötchen kaufen gehe oder im Laden etwas bestelle. Hier geht es um eine einseitige Willenserklärung und da spielt es keine große Rolle, unter welchem Vornamen diese abgegeben wird. Hauptsache es ist eindeutig.
Spannender wird es allerdings bei Verträgen, die eine größere Bindung nach sich ziehen, z.B. einen Versicherungsvertrag, Handy-Vertrag oder Bankkonten.
Meine (private) Krankenversicherung war so nett, mir eine neue Karte auszustellen. Das erleichtert mir Arztbesuche ungemein. Dort ist nun der Herr der Vertragspartner doch die Frau die versicherte Person. Das halte ich für eine clevere Lösung.
Komplizierter wird es aber bei den Banken. Hier muss sich, laut Gesetz, der Kontoinhaber bei der Bank identifizieren. Dies fordern §154 Abgabenordnung (AO) und §4 Geldwäschegesetz (GwG). Was jedoch nicht gesetzlich geregelt ist, ist wie diese Identifikation zu erfolgen hat. Die meisten Banken werden den einfachen und eindeutigen Weg nehmen, nämlich den amtlichen Lichtbildausweis. Doch dieser ist keinesfalls vorgeschrieben.
Über die Einhaltung dieser Gesetze durch die Banken wacht als aufsichtsführende Behörde die BAFIN. Also habe ich bei der BAFIN mal gefragt, was möglich sei – wer Interesse an dem Aktenzeichen und der ganzen Information hat, sie ist auf meiner Homepage. Kurz zusammengefasst, die BAFIN sieht eigentlich kein Problem darin, dass zumindest die Karten wie EC-Karte oder Kreditkarte auf den neuen Vornamen ausgestellt werden könnten.
Also habe ich das mal bei meiner Hausbank, einer Sparkasse, bei dem hauptsächlich die Konten der Firma liegen, angeregt. Nach anfänglichem Zögern und Verweis auf §154AO haben sie nach der Rückmeldung der BAFIN doch eingelenkt und wollten neue Karten ausstellen.
Doch damit begann die Odyssee…
Zuerst hieß es, dass nur der Name auf den Karten geändert würde. Einen Tag bevor unser Bank Berater persönlich zur Besprechung diesbzgl. zu uns ins Haus kommen wollte, rief uns unser Versicherungsvertreter an, er hätte da eine Vornamensänderung mitgeteilt bekommen, ob das denn richtig sei. Wie bitte? Gut, die Bank hängt in einem Verbund mit dieser Versicherung, aber ich dachte, die könnten nur den Namen auf der Karte ändern?
Am Folgetag kam der Bankmensch und als ich ihn auf den Anruf der Versicherung ansprach, konnte er sich das nicht erklären, denn er hätte ja noch gar nichts weitergegeben und schon gar nicht an die Versicherung? Das könne nur ein Irrtum sein. Am Nachmittag meldete sich der Versicherungsvertreter wieder, er hatte es herausgefunden. Da hat ein übereifriger Kollege bei der Bank, der für die Versicherung zuständig ist, diese Information doch weiter gegeben! Und mich so bei der Versicherung ge-outet, na danke.
Tags darauf kam der Versicherungsvertreter zu uns. Er zeigte mir dann den nun aktuellen Eintrag bei der Versicherung: Neuer Vorname, aber veraltete Anschrift! Da hatte der Bankmensch doch in der Tat eine Adresse verwendet, die schon seit gut fünf Jahren nicht mehr gültig ist! Also hat unser Versicherungsvertreter das alles wieder gerade gebogen. Jetzt ist also auch der neue Vorname bei der Versicherung aktenkundig.
Gestern logge ich mich dann im online Banking ein und werde begrüßt mit „Frau B.“ oh wie schön! Doch was sehe ich dann, die haben den alten Vornamen noch da drin und nur die Anrede geändert!
Völliges Chaos.
Vor allem bin ich entsetzt, wie lax die mit persönlichen Daten umgehen! Da werden fröhlich Datensätze hin und her geschaufelt, ohne das ich darüber eine Information bekomme. Das geht echt gar nicht.