Nun ist es soweit, der Bundesrat hat heute die PKW Maut beschlossen. Damit kann also das Gesetz in Kraft treten. Es sieht vor, dass Deutsche PKW Halter_innen zwangsweise eine Plakette erhalten, diese auch bezahlen müssen, dafür aber die PKW Steuer abgesenkt wird.
Dies legt sofort die Vermutung nahe, dass die PKW Steuer nicht dauerhaft niedriger bleiben wird. Ich gehe davon aus, dass sie jetzt gesenkt, aber mit anderen Argumenten in den nächsten Jahren dann wieder schrittweise erhöht wird. Unter dem Strich werden also auch Deutsche PKW Halter_innen die Maut extra bezahlen. Das ist zwar frustrierend, weil unsere Politik so durchschaubar doppelzüngig agiert, aber daran hat man sich ja nun auch bereits gewöhnt – leider.
Was ich mich allerdings frage ist, ob man dagegen nicht klagen sollte?
Denn eigentlich stellt dieses Vorgehen eine de-facto Benachteiligung Deutscher PKW Halter_innen dar. Ausländische PKW Fahrer_innen können sich aussuchen, ob sie auf den Maut pflichtigen Straßen fahren wollen und dafür bezahlen oder eben nicht. Im Prinzip könnten sie auch über Landes- und Bundesstraßen kostenfrei durch Deutschland reisen. Ich habe dies selbst oft genug z.B. in Frankreich getan und mir damit einige hundert D-Mark gespart. Es dauerte länger, doch es war meine Entscheidung und ich habe dies damals bewusst in Kauf genommen. Deutsche PKW Halter_innen haben diese Wahlfreiheit nun nicht. Wir müssen, ob wir nun Maut pflichtige Straßen nutzen oder nicht, eine Vignette abnehmen. Ich sehe dies als eine klare Benachteiligung Deutscher Halter_innen gegenüber ausländischen Fahrer_innen.
Da es sich hier um den Kontext Europa handelt und es sich hier um eine einseitige Benachteiligung handelt, die durchaus auch wirtschaftliche Auswirkungen haben kann, könnte man also nicht vor einem Europäischen Gericht dagegen klagen?