Das die Zeitschrift „Emma„, unter der Führung von Alice Schwarzer, schon länger eher fragwürdige Ansichten zum Thema Trans* vertritt, ist nichts Neues. Aktuell zeigt sie aber ihre hässliche und menschenverachtende Fratze auf besonders widerliche Art und Weise. In einem Artikel hetzt die „Emma“ auf besonders abscheuliche Weise gegen die Bundestagsabgeordnete Frau Tassa Ganserer.
Ich habe mich heute deshalb mit einer Beschwerde an den Deutschen Presserat sowie die Landesmedienanstalt Nordrhein Westfalen gewandt, meinen Beschwerdetext habe ich untern angefügt. Die Art der Verunglimpfung von trans* Menschen im Allgemeinen und trans* Frauen im Besonderen nimmt aktuell zu und bereitet mir große Sorgen. Wir werden zunehmend zum Feindbild rechtsnationaler Populist*innen. Diesen Tendenzen müssen wir uns unbedingt entgegenstellen! Je früher desto besser und wo immer wir diesen menschenverachtenden Ansichten begegnen.
Sehr geehrte*,
hiermit möchte ich Beschwerde über eine Veröffentlichung der
Zeitschrift „Emma“ auf deren Internet Seite einreichen. Konkret geht es
um den unter [1] genannten Artikel „Ganserer: Die Quotenfrau“ vom 19.
Januar 2022, von dem ich auch zur Beweissicherung ein PDF angefügt
habe, abgerufen am 23. Januar 2022.Ich richte die Beschwerde hiermit an den Deutschen Presserat sowie an
die Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen, da sich die Redaktion der
Zeitschrift „Emma“ in Köln befindet.Der durch die Zeitschrift „Emma“ veröffentlichte Artikel verstößt
meiner Auffassung nach in mehreren Punkten gegen den Pressekodex:Ziffer 8 „SCHUTZ DER PERSÖNLICHKEIT“
„Die Presse achtet das Privatleben des Menschen und seine
informationelle Selbstbestimmung.“Frau Ganserer tritt seit Jahren öffentlich nur und ausschließlich als
Frau und als „Frau Tessa Ganserer“ auf, wie dies auch die
Abgeordneteninformationen des Deutschen Bundestages belegen [3]. Dies
ist damit offenbar ihr Wille und damit Teil ihrer informationellen
Selbstbestimmung. Die Zeitschrift „Emma“ setzt sich ganz bewusst
darüber hinweg und auch noch in einer Art und Weise, die nicht darauf
ausgerichtet ist zu informieren, sondern zu verunglimpfen. Das benennen
des abgelegten Vornamens und vor allem das konsequente Verwenden des
falschen Pronomens hat keinen für den Text relevanten
Informationsgehalt, sondern hat nur ein Ziel, nämlich die Herabsetzung
der Person und Persönlichkeit sowie die Verächtlichmachung von Frau
Ganserer und ist damit auch ein Verstoß gegen:Ziffer 9 „SCHUTZ DER EHRE“
„Es widerspricht journalistischer Ethik, mit unangemessenen
Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen.“Die Thematisierung der Genitalien in dem zitierten Artikel der „Emma“
ist völlig unangemessen und unangebracht. Wie die „Emma“ selbst
zitiert, wird an keiner Stelle im Deutschen Recht das juristische
Geschlecht einer Person anhand des Genitals bestimmt. Eine solche
Darstellung im Rahmen des Artikels ist daher allenfalls populistisch,
irreführend und insbesondere für trans* Menschen ehrrührig.Ziffer 11.1 „UNANGEMESSENE DARSTELLUNG“
„… in der Berichterstattung der Mensch zum Objekt, einem bloßen
Mittel, herabgewürdigt wird.“Durch die Thematisierung des Körpers von Frau Ganserer wird sie zum
Objekt herabgesetzt und damit in ihrer Menschenwürde angegriffen. Die
Thematisierung des Körpers und im Besonderen der Genitalien trägt auch
an dieser Stelle in keiner Weise zu irgendeinem Erkenntnisgewinn bei.
Es ist unsachlich, unbegründet und unnötig.Ziffer 12 „DISKRIMINIERUNGEN“
„Niemand darf wegen seines Geschlechts … diskriminiert werden.“Der Artikel setzt Frau Ganserer in eindeutiger Weise wegen Ihres
Geschlechts bzw. ihrer geschlechtlichen Identität herab. Schlimmer
noch, der Artikel spricht Frau Ganserer durch wiederholte Verwendung
des Pronomens „er“ und des abgelegten Vornamens ihr Geschlecht ab.Hiervon wird aber nicht nur Frau Ganserer direkt betroffen, sondern
trans* Menschen im Allgemeinen. Im Zusammenhang mit vorangegangenen
Artikeln der Zeitschrift Emma (wie bspw. [2]) zeichnet sich ein Bild
einer recht eindeutigen Menschenfeindlichkeit gegenüber trans* Menschen
im Allgemeinen, eine sog. gruppenbezogene Menschenfeinlichkeit. Dies
ist nicht mehr nur Kritik oder das Aufwerfen von Fragen, sondern es
werden immer wieder grenzwertige Falschbehauptungen aufgestellt, die
nur ein Ziel haben: Verächtlichmachung von trans* Menschen im
Allgemeinen und trans* Frauen im Besonderen.Ich fordere Sie daher hiermit auf, diesen Fall, der nicht der erste
dieser Art bei der Zeitschrift „Emma“ ist, zu prüfen. Bitte informieren
Sie mich über Fortgang und Ergebnis Ihrer Prüfungen sowie welche
weiteren Schritte Sie einleiten werden. Für Rückfragen stehe ich Ihnen
gerne zur Verfügung.Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
nicole faerber
Referenzen:
[1] Emma, online, Abruf 23. Januar 2022
„Ganserer: Die Quotenfrau“, 19. Januar 2022
https://www.emma.de/artikel/markus-ganserer-die-quotenfrau-339185[2] Emma, online, Abruf 23. Januar 2022
„Grüner Mann entlassen!“, 6. Oktober 2021
https://www.emma.de/artikel/gruener-mann-entlassen-338959[3] Deutscher Bundestag, Abgeordneteninformationen zur Abgeordneten
Tessa Ganserer
https://www.bundestag.de/abgeordnete#url=L2FiZ2VvcmRuZXRlL2Jpb2dyYWZpZW4vRy9nYW5zZXJlcl90ZXNzYS04NjAzMzY=&mod=mod862712&dir=ltr
Update, 26.4.2022: Der Presserat hat die Beschwerde als unbegründet abgewiesen, hier das PDF der Begründung. Einziger Lichtlblibk, in der nichtssagenden Begründung erwähnt der Presserat ebenfalls, dass offenbar noch 62 weitere Personen über den gleichen Artikel in der Zeitschrift Emma beschwert haben. Immerhin.