Offener Brief der BVT* an Seehofer

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Die Bundesvereinigung Trans* veröffentlichte am 24.5. einen offenen Brief an Bundesinnenminister Seehofer in Reaktion auf den einige Tage zuvor bekannt gewordenen Refent_innen Entwurf zur Einführung eines positiven Geschechtseintrages. Dieser Gesetzesentwurf ist eine Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Oktober letzten Jahres, in dem der Gesetzgeber aufgefordert wurde, bis zum 31.12.2018 einen solchen positiven Geschlechtseintrag zu ermöglichen:

Seehofer muss Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur „Dritten Option“ menschenrechtskonform umsetzen – Bundesvereinigung Trans* und LSVD schreiben offenen Brief

Der bekannt gewordene Entwurf sieht vor, dass das neue Gesetz nur für medizinisch diagnostizierte Inter* Personen zugänglich sein soll, also nicht für Trans* Personen, und zudem schlägt es nur eine einzige geschlechtliche Beschreibung vor – obwohl das BVerfG dies explizit offen gelassen hatte.

Der Entwurf stellt damit die bereits befürchtete absolute Minimallösung zur Erfüllung der Forderungen des BVerfG dar. Der Auscchluss von Trans* bedeutet zudem, dass damit auch eine Reform des Transsexuellengesetzes (TSG) nicht mit dem neuen Geset einher gehen wird. Der Kampf geht also weiter.